Der Traum von der beruflichen Selbstständigkeit zieht viele Arbeitnehmende in ihren Bann. Endlich der eigene Chef sein und nicht mehr bedingungslos den Anforderungen der Vorgesetzten folgen zu müssen, ist bei abhängig Beschäftigten ein weit verbreiteter Wunsch.
Ganz oben auf der Agenda steht dabei die Eröffnung eines gastronomischen Betriebs. Doch das Betreiben eines Cafés, einer Kneipe, eines Restaurants oder eines Lieferservices ist mit einigen Risiken verbunden. Daher ist es umso wichtiger, sich mit dem Abschluss der wichtigsten Versicherungen gegen die größten Gefahren zu wappnen.
Wofür brauchen Gastronomen eine Versicherung?
Das Führen eines Gastronomiebetriebs ist mit einer ganzen Reihe von Gefahren verbunden. Das Risiko eines Unfalls ist in der Hektik des beruflichen Alltags nicht zu vermeiden. Die Folgen sind erheblich und können das ganze weitere Leben beeinflussen. Dies trifft vor allem auf die Betreiber und Betreiberinnen zu, die für alle Vorkommnisse rund um den Laden verantwortlich sind. Folgende Beispiele können dazu führen, dass im schlimmsten Fall die eigene Existenz auf dem Spiel steht:
- Brand
- Rohrbruch
- Gasleck
- Steinschlag
- Verdorbene Lebensmittel
- Einbruch
Mit dem Abschluss der wichtigsten Versicherungen vor der Eröffnung der Einrichtung können sich die Betreiber in Ruhe zurücklehnen und entspannen. Eventuelle Schäden müssen nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden, sodass die Existenz im Schadensfalle nicht bedroht wird. An dieser Stelle gehen wir auf die wichtigsten Policen ein. Weitergehende Informationen können unter marco-mahling.de in Erfahrung gebracht werden.
Unverzichtbare Versicherungen für Betreiber gastronomischer Betriebe
Der Tarifdschungel ist inzwischen fast undurchdringlich geworden. Für fast jedes Szenario existiert eine Versicherung. Nicht alle sind sinnvoll, Experten empfehlen jedoch für gastronomische Betriebe drei Policen, auf die nicht verzichtet werden sollte.
Rechtsschutzversicherung
Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind von einigem Konfliktpotenzial umgeben, welches in einen Rechtsstreit münden kann. Ein unzufriedener Kunde oder der Vermieter, der die Pacht erhöhen will, sind nur einige Beispiele. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten, die durch eine Auseinandersetzung vor Gericht entstehen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Für Gastronomen ist die Betriebshaftpflicht eine Versicherung, die ganz oben auf der Agenda stehen sollte. Mit einer solchen Police werden alle Schäden abgedeckt, die vom Personal einschließlich des Betreibers selbst verursacht werden. Der Tarif ist abhängig von der Größe und Art des Betriebs, der Anzahl der Mitarbeiter, der Deckungssumme und weiteren Faktoren.
Geschäftsinhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung umfasst die gesamte Einrichtung des Betriebs. Zudem sind die gesamten Vorräte und Waren integriert. Sie kommt bei einem Feuer oder einem Einbruch zur Geltung sowie bei Elementarereignissen, die beispielsweise zu einem Wasserschaden führen. Die Tarife richten sich wie bei der Betriebshaftpflicht nach der Größe der Einrichtung, der Deckungssumme und der Zahl der Mitarbeiter.
Optionale Versicherungen für die Gastronomie
Je nach Art des Betriebs kann es ratsam sein, einige weitere Versicherungen abzuschließen, damit ein vollumfänglicher Schutz besteht.
Betriebsschließungsversicherung
Diese Police tritt dann in Kraft, wenn der “Worst Case” eintritt und es zu einer ungewollten Betriebsschließung kommt. Die Gründe dafür sind vielfältiger Natur. Schmerzhaft konnten dies viele Betreiber während der Corona-Pandemie spüren, als die meisten Etablissements aufgrund der Ansteckungsgefahr ihre Türen schließen mussten.
Aber auch der Entzug der Lizenz, Elementarschäden oder der Verlust von Ware kann dazu führen, dass der Betrieb plötzlich gestoppt werden muss. Die Betriebsschließungsversicherung kommt dann für alle laufenden Kosten auf.
Transportversicherung
Eine Transportversicherung bietet sich vornehmlich für Lieferdienste und Catering-Unternehmen an. Sie deckt alle Schäden ab, die beim Transport von Speisen entstehen. Restaurants, die ausschließlich Präsenz-Betrieb anbieten, benötigen diese Versicherung nicht.
Glasversicherung
Gastronomische Betriebe, deren Türen und Einrichtungsgegenstände wie Tische und Spiegel aus Glas bestehen, sichern sich mit dieser Police gegen Schäden an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung ab.
Versicherungen in der Gastronomie – ein komplexes Thema
Versicherungen sind immer ein leidiges Thema. Trotzdem kommen Pächter gastronomischer Betriebe nicht darum herum, sich damit zu beschäftigen. Denn ein Schadensfall tritt im Hinblick auf das gehobene Gefahrenpotenzial schneller ein als gedacht. Mit einem ausreichenden Versicherungsschutz wird der Fortbestand des Gewerbes auch im Krisenfall gewährleistet.
Quelle: Redaktion
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