(hoga-presse) Sachsens Agrarminister Thomas Schmidt hat die Entscheidung des Bundestages zum Weingesetz begrüßt. „Unsere hartnäckigen Bemühungen in Berlin hatten Erfolg. Die nun getroffenen Regelungen geben unseren Winzern den Spielraum für die Entwicklung ihrer Betriebe“, so der Minister. „Ich freue mich, dass wir diesen Kompromiss erreichen konnten“.
Die vorgesehene Regelung wird allen Flächenländern eine Erweiterung ihrer Rebflächen um mindestens fünf Hektar jährlich erlauben, also auch Sachsen. Bezogen auf die aktuell vorhandene Rebfläche im Freistaat ist das ein Zuwachs von etwa einem Prozent. Zunächst hatte es auf Bundesebene Bestrebungen gegeben, die von der EU erlaubte Erweiterung der Rebflächen von einem Prozent in Deutschland auf 0,5 oder sogar nur 0,3 einzuschränken.
„Eine solche Beschränkung wäre eindeutig zulasten der Winzer in den kleinen Anbauländern gegangen. Sie brauchen aber Zuwachs, um wirtschaftlich arbeiten zu können“, so der Minister. „Daher haben wir auf Bundesebene gegen die zunächst vorgesehene Einschränkung gekämpft, mit Erfolg“. Der nun getroffenen Regelung wird Sachsen im Bundesrat zustimmen. „Ich gehe davon aus, dass auf Bundesebene diese Regelung europarechtlich geprüft wurde und daher Bestand haben wird“, so Schmidt abschließend.
Hintergrund:
In Sachsen bewirtschaften derzeit 2 485 Winzer eine Fläche von ca. 470 Hektar. Hauptrebsorten sind Müller Thurgau (72 ha), Riesling (71 ha), Weißburgunder (57 ha), Ruländer (46 ha) sowie Blauer Spätburgunder (41 ha). Im Schnitt der letzten zehn Jahre lag der Ertrag bei 47 Hektolitern pro Hektar. Zu mehr als 90 Prozent werden die Weinernten zu Qualitätsweinen bzw. Qualitätsweinen mit Prädikat ausgebaut.
In Deutschland werden rund 102 000 Hektar Rebfläche bewirtschaftet. EU-weit sind es fast 3,5 Millionen Hektar, weltweit fast 7,5 Millionen.
Quelle: medienservice.sachsen.de