(hoga-presse) Hervorragendes Badewasser. Die Saison kann starten. Das Badewasser an den Küsten und in den Seen Mecklenburg-Vorpommerns weist auch zu Beginn der diesjährigen Badesaison wieder eine hervorragende Qualität auf. Von den 494 gelisteten Badestellen haben 477 (96,5 Prozent) eine ausgezeichnete oder gute Qualität. „Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubsland Nr. 1 bietet Einheimischen und Touristen in diesem Jahr wieder klare Strände und naturbelassene Seen“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Dienstag. „Einer unbeschwerten Badesaison steht nichts im Weg.“
Von den fast 500 Badestellen wurden elf (2,2 Prozent) mit „ausreichend“ und vier (0,8 Prozent) mit „mangelhaft“ bewertet. Die Ministerin machte deutlich, dass eine solche Bewertung allerdings aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union nur wenig über die aktuelle Qualität des Wassers aussagt. „Laut der EU-Richtlinie gehen in die aktuellen Bewertungen die Messwerte der vergangenen vier Jahre ein. Wenn es also an einer Badestelle vor vier Jahren ein Problem gab, wirkt sich das auch auf die diesjährige Bewertung aus.“
In der vergangenen Saison wurden 2.570 Proben aus Gewässern entnommen und analysiert. In 17 Fällen wurden die Höchstwerte für Indikatorkeime überschritten. Die entnommenen Nachproben waren unauffällig. Badeverbote mussten nicht ausgesprochen werden. Untersucht wird dabei der Anteil an Escherichia coli Bakterien und Intestinalen Enterokokken.
Die Badewasserkarte ist im Internet unter www.sozial-mv.de abzurufen. Für mobile Endgeräte steht eine entsprechende App zur Verfügung.
Zusammen mit der Badewasserkarte stellte die Ministerin einen mehrsprachigen Flyer vor, der auf Gefahren aber auch Verhaltensweisen an den Stränden hinweist. „Wir wollen damit den vielen Menschen, die neu bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind, eine Hilfestellung geben“, sagte Hesse. Dabei gehe es nicht nur um angemessenes Verhalten an den Stränden und Seen, sondern auch um Sicherheitshinweise.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Nr. 056 vom 24.05.2016.