(hoga-presse) Siebert: Schwarzgeld-Sumpf im Gastgewerbe trocken legen. NGG-Vize fordert Verpflichtung zu fälschungssicheren Arbeitszeitnachweisen. Unbürokratische Lösung mit gesicherten Registrierkassen ist möglich.
„Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns muss die Bundesregierung die Betriebe zur lückenlosen, dokumentenechten Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten verpflichten.“ Das hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Lüneburg gefordert.
Mit Blick auf das Gastgewerbe wies der NGG-Vize auf eine einfache, kostengünstige und unbürokratische Möglichkeit dafür hin: „Seit Jahren liegt ein Gesetzentwurf für die Einführung einer digitalen Sicherung von elektronischen Registrierkassen in der Schublade des Bundesfinanzministers. Mit derart gesicherten Kassen sollten auch die Arbeitszeiten der Beschäftigten fälschungssicher erfasst werden.“
Überall, wo mit viel Bargeld gearbeitet werde – so auch im Gastgewerbe –, wachse die Gefahr von Missbrauch und Steuerbetrug durch Manipulation der Einnahmen: „Von Schwarzgeld wird Schwarzarbeit cash berappt“, so Siebert. Die technischen Möglichkeiten für eine fälschungssichere Ausrüstung von elektronischen Kassensysteme seien mit der Chipkarte „Insika“ – „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ – längst vorhanden.
„Auch das Bundesfinanzministerium hält nach jüngsten Meldungen einen Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden über Registrierkassen für hilfreich. Es hat sich mit den Länderfinanzministern darauf verständigt, „Insika“ jetzt bundesweit anzugehen. Das begrüßen wir“, so Siebert. Diese Lösung unterstütze erheblich die zwingend erforderlichen Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zum Mindestlohn: „Wer offiziell auf 450-Euro-Basis angestellt ist, laut Kassennachweis aber weit mehr als 50 Stunden gearbeitet hat, der bekommt entweder Schwarzgeld oder weit weniger als 8,50 Euro die Stunde.“
Zudem müssten die Beschäftigten im Gastgewerbe Zugang zu diesen Nachweisen haben. Dann könnten sie bei Unregelmäßigkeiten von Lohnzahlungen, beispielsweise bei nicht vergüteten Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit, ihre Ansprüche einklagen. Jedes zweites Arbeitsverhältnis im Gastgewerbe – rund 850.000 Beschäftigte, vor allem Frauen – ist ein Minijob.
Dr. Karin Vladimirov
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